Informationen zu meinen Honorarsätzen
Unterteilung in vier Kategorien
Meine Haltung zu Honoraren entspricht meiner persönlichen Interpretation des Powersharing-Ansatzes, den ich auf meiner der Seite zu meinem Selbstverständnis erläutere. Deswegen teile ich anfragende Gruppen nach ihren verfügbaren Mitteln sowie nach eventuellen Barrieren ein, die aufgrund struktureller Diskriminierung bestehen und die Akquise von Fördermitteln erschweren oder unmöglich machen. Da strukturelle Diskriminierung ebenso auf Einzelpersonen zutrifft, gelten die gleichen Honorarstufen auch für meine offenen Angebote. Teilnehmende zahlen hier die jeweilige Stufe entsprechend ihrer Selbsteinschätzung.
Damit hoffe ich, dass nicht privilegierte Gruppen und Einzelpersonen Zugang zu meinen Angeboten erhalten.
Ausgehend von der Kategorie "Standard", die sich an den marktüblichen Sätzen orientiert und es mir ermöglicht auch nach Abzug von Steuer, Krankenkasse, unbezahltem Urlaub, Krankheit und anderen Ausfällen von meiner Arbeit zu leben, habe ich somit vier Kategorien erstellt.
Die Kategorie „Unterstützung“ ermöglicht die Powersharing-Kategorien „I" und "II". Konkret unterstützt sie damit Personen/Gruppen, denen wenig finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, solidarisch. Am Geld soll es also nicht scheitern. Schreiben Sie mir daher bitte auch, wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Wir versuchen dann, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Arbeit zu zweit und/oder mit Awareness-Person
Teil des Powersharing-Ansatzes ist zudem, dass ich meine Kurse nach Möglichkeit zu zweit mit einer*einem Partner*in durchführe, die*der Erfahrungswissen und Perspektiven aus nicht privilegierten gesellschaftlichen Verhältnissen in das Bildungsformat mit einbringt.
Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass persönliches Unwohlsein in Verbindung mit dem Verhalten anderer Teilnehmer:innen im geschützten Rahmen angesprochen wird, arbeite ich mit Awareness-Personen zusammen. Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Bedürfnisse sowohl der Betroffenen als auch aller anderen Kursteilnehmenden gleichzeitig erfüllt werden können.
Fragen Sie mich bitte auch an, wenn Ihre Mittel bzw. die Möglichkeiten der Förderung es möglicherweise nicht zulassen, die Co-Kursleitung und/oder die Awareness-Person mitzufinanzieren. Gerne unterstütze ich bei Förderanträgen und suche gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.
Meine aktuellen Honorarsätze
Meine Honorarsätze entnehmen Sie bitte dieser Tabelle. Ich behalte mir vor, dies je nach Anfrage zu entscheiden. Beim Tagessatz (ab ca. 6 Std. Durchführungszeit) ist die Vor- und Nachbereitung inklusive, bei kürzeren Aufträgen arbeite ich mit Stundensätzen, die für die reine Durchführung sowie für die Nachbereitung – das bedeutet (sofern gewünscht) die Zusendung einer Dokumentation – berechnet wird. Zusätzlich biete ich immer ein kostenloses Vorgespräch an.
Hinzu kommen ggf. noch Fahrt- und Materialkosten.
Es gilt aber immer: Jede Anfrage ist anders und ich bespreche die finanziellen Details final mit Ihnen persönlich.
Umsatzsteuer
Zu meinen Honorarsätzen kommt in vielen Fällen noch 19% Umsatzsteuer hinzu. Nach meiner aktuellen Kenntnislage kann ich auf die Umsatzsteuer in meinen Rechnung nur dann verzichten:
1) Wenn mein Bildungsangebot als „Schul- und Hochschulunterricht eines Privatlehrers“ erfolgt (§4 Abs. 21 c) UstG). Ich muss allerdings noch klären, wie „Schul- und Hochschulunterricht“ gesetzlich definiert sind. Im Moment gehe ich davon aus, dass damit Unterricht an oder für eine Schule oder Hochschule gemeint ist. Für außerschulische Gruppen müsste ich demnach Umsatzsteuer erheben, selbst wenn meine Bildungsinhalte schul- oder hochschulähnlichen Charakter haben.
2) Wenn Sie eine umsatzsteuerbefreite Organisation sind, z.B. nach §4 Abs. 22 oder 23 UstG
Ausfallhonorare
Schließlich arbeite ich auch mit Ausfallhonoraren, um meine Vorbereitungszeit sowie den freigehaltenen Zeitraum zu honorieren.
Konkret bedeutet das: Ich berechne 25% des geplanten Honorars, wenn Sie innerhalb von drei Wochen vor der Durchführung absagen, 50% innerhalb einer Woche und 100% innerhalb von drei Tagen vorher. Wenn der abgesagte Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, ziehen ich dieses anteilige Honorar von der Rechnung ab und für Sie entstehen keine Mehrkosten.